Freistellungsbescheid
Der Verein ist durch den Körperschaftssteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 12. Mai 2005 des Finanzamtes Schwalm-Eder nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
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